Ab 1. November 2024 tritt die Blankoverordnung Physiotherapie in Kraft. Erfahren sie hier, was sich für sie ändert und welche Möglichkeiten sich ergeben.
Was ist eine Blankoverordnung für Physiotherapie?
Die Blankoverordnung wird ab dem 1. November 2024 eine neue Säule der physiotherapeutischen Regelversorgung.
Ärztinnen und Ärzte stellen weiterhin die Diagnose und entscheiden über die Notwendigkeit einer Behandlung, legen jedoch bei bestimmten Diagnosegruppen nicht mehr fest, welche Maßnahmen durchgeführt werden. Diese Entscheidungen trifft stattdessen ihr/e persönliche(r) Therapeut:in.
Was kann per Blankoverordnung verordnet werden?
Mit der Einführung der Blankoverordnung erhalten wir, als Praxis, bei 114 spezifischen Diagnosen, welche die physiotherapeutische Versorgung der Schulter betreffen, erweiterte Befugnisse in der Therapiegestaltung.
Wir können eigenständig das passende Heilmittel aus der Diagnosegruppe auswählen, die Behandlungsfrequenz und -dauer festlegen und die Anzahl der erforderlichen Behandlungseinheiten bestimmen. Zudem können wir verschiedene Heilmittelkombinationen anwenden, um eine individuell angepasste Therapie zu gewährleisten.
Blankoverordnung - was kann der/die Physiotherapeut/in entscheiden?
Bei der Blankoverordnung behalten wir die Grundlage einer ärztlichen Indikationsstellung und Verordnung bei, haben jedoch die eigenständige Entscheidungsgewalt über:
Durch diese Maßnahme können wir ihre Therapie flexibler gestalten und somit individueller auf ihre Bedürfnisse eingehen.
Bei Fragen zur Blankoverordnung sind wir für sie da, sprechen sie uns an!
Physiotherapie Henrichenburg
Lambertstraße 6
44581 Castrop-Rauxel